Stufen 5 + 6 (Erprobungsstufe)
Die Erprobungsstufe umfasst die Jahrgangsstufen 5 und 6. Diese beiden Schuljahre werden in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht als Einheit gesehen, in der eine Versetzung nicht stattfindet. Die Verweildauer in der Erprobungsstufe beträgt zwei Jahre. Die Wiederholung einer Klasse ist nur in Ausnahmefällen möglich.
In den letzten Wochen vor den Sommerferien findet ein Kennenlernnachmittag mit Klassenlehrern und zukünftigen Fünftklässlern statt. In der Folgezeit hospitieren die Klassenlehrer an den Grundschulen ihrer Schüler.
Die Einteilung der neuen Klassen am Gymnasium erfolgt im Allgemeinen nach den Herkunftsschulen, d.h. Schüler ehemaliger Grundschulklassen bleiben zusammen. Elternwünsche werden möglichst berücksichtigt.
Klasse 5
Es finden jährlich drei Konferenzen statt, wobei die Grundschulkollegen an der ersten Konferenz Ende November teilnehmen. In Zusammenarbeit mit den ehemaligen Lehrkräften werden Beobachtungen über den Entwicklungs- und Leistungsstand der Kinder ausgetauscht und über Möglichkeiten der Förderung beraten (Förderunterricht).
Klasse 6
Am Ende der Stufe 6 wird von der Erprobungsstufenkonferenz die weitere Schullaufbahn und ggf. ein Wechsel der Schulform beschlossen. Ist die Versetzung in Klasse 7 und damit der Verbleib auf dem Gymnasium gefährdet, erhalten die Eltern rechtzeitig eine schriftliche Einladung zu einem Beratungsgespräch.
In der Erprobungsstufe ist der regelmäßige Kontakt zwischen Eltern und Lehrern sehr wichtig, um die Lernvoraussetzungen der Kinder besser kennen zu lernen.
